Vom Abschluss eines Arbeitvertrages bis zu seiner Aufhebung können verschiedene Konflikte entstehen. Der Arbeitnehmer ist in Sorge um seinen Arbeitsplatz und sein geregeltes Einkommen und der Arbeitgeber muss die betrieblichen Abläufe und das Fortkommen seines Unternehmens sicherstellen.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerichtlich und außergerichtlich beispielsweise in allen Fragen rund um die Themen:
– Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
– Regelung von Befristungen und Probezeiten
– Rechtsfragen der Vergütung
– Haftung bei verursachten oder Ansprüche bei erlittenen Schäden
– Kündigungsschutz, Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer
– Abfindungs- und Zeugnisansprüche
– Leistungsansprüche nach Kündigung
– Lohnforderungen, einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld
– Aufhebungsverträge
– Abmahnungen
– Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht
– Tarifvertragsrecht
Außerdem beraten und vertreten wir Arbeitnehmer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hinsichtlich ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld und sonstiger Leistungen.