Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstösse, die keinen kriminellen Gehalt
haben und deshalb nicht mit Strafe, sondern meistens mit Geldbuße
geahndet werden. Der bekannteste Teil des Bußgeldrechtes ist der Bereich
der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Darüber hinaus können Ordnungs-
widrigkeiten aber in vielen weiteren Bereichen gegeben sein, z.B. im
Gewerberecht, Gaststättenrecht, Sozialrecht, Asylrecht, Umweltrecht, etc.
– Aussageverweigerungsrecht
– Beratung bei protokollierten Äußerungen, Widerspruchsbegründungen
– Umgang u. Korrespondenz mit Polizei, Staatsanwaltschaft u. Behörden
– zivilrechtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen
– Korrespondenz gegenüber Ihrem Rechtsschutzversicherer
– Bußgeldverfahren
– Fahrverbot und Führerscheinentzug
– Geschwindigkeitsüberschreitung
– Rotlichtverstoß
– Fahrtenbuchanordnung
– Abstandsmessungen
– Alkoholkontrollen
– Punktestands in der Flensburger Verkehrssünderkartei