Auf dem Gebiet des Erbrechts ergibt sich Beratungsbedarf nicht nur im
Zusammenhang mit einem Erbfall, sondern auch in Fragen sogenannter
vorweggenommener Erbfolge.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. in Fragen:
– der Gestaltung von Testament und Erbvertrag
– der Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften
– der gesetzlichen Erbfolge und Pflichtteilsansprüche
– der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbverzicht
– der Vor-, Ersatz- und Nacherbschaft
– des Erbscheinsverfahrens
– der Patientenverfügungen
– der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
– der Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
– der Ausgleichung und Anrechnung zwischen Abkömmlingen
– der Durchführung eines nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahrens
– der Mediation in Erbsachen