Auf dem Gebiet des Erbrechts ergibt sich Beratungsbedarf nicht nur im
Zusammenhang mit einem Erbfall, sondern auch in Fragen sogenannter
vorweggenommener Erbfolge.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. in Fragen:
– der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
– der Trennung und damit zusammenhängender Vereinbarungen
– der Scheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft
– des Zugewinnausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung
– der Tilgung von Verbindlichkeiten
– der Unterhaltsregelung, Trennungspartner, Ehegatte, Kinder
– des Sorgerechts
– des Versorgungsausgleichs
– der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer