Wir vertreten Inhaber von Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Waffenschein
gegenüber den zuständigen Behörden und in Ordnungswidrigkeiten- und
Strafverfahren. In der Regel geht es um den behördlich angeordneten
Entzug einer jagd- oder waffenrechtlichen Erlaubnis. Ferner vertreten wir
unsere Mandanten in Angelegenheiten von Wild- und Jagd-Schadenser-
satz. Daneben erstellt unsere Kanzlei Jagdpachtverträge und Gesellschafts-verträge im Bereich Jagdrecht.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten z.B. in allen Fragen
rund um die Themen:
– Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen
– Kündigung des Jagdpachtvertrages
– Verhandlungen zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften
– Rechtsfragen rund um den Jagdschein (Erteilung, Verlängerung,
x Widerruf, Entziehung und Einziehung, etc.)
– Abschussplänen bzw. Jagdbeschränkungen
– Jagdrechtliche Vorschriften
– Wild- und Jagdschadensangelegenheiten
– Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bei der Jagdausübung
– Haftungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen
– Waffenrechtliche Probleme
– Baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung
xx(z.B. Zulässigkeit der Errichtung von Jagdhütten, Ansitzen etc.)
– Jagdsteuer