Das Pferderecht regelt in erster Linie den Pferdekauf, die Sachmängel-
haftung und Gewährleistungen und beschäftigt sich im Alltag besonders mit Schäden, die ein Pferd anrichtet und für die sein Halter verantwortlich ist.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten z.B. in allen Fragen
rund um die Themen:
– Beratung bei Pferdekauf- u. -verkaufverträgen
– Sachmängelhaftung und Gewährleistung
– Schadensansprüche und Regressansprüche nach dem Pferdekauf
– Tierarzt- und Hufschmiedhaftung
– Tierhalter- und Tieraufseherhaftung
– Verletzung der Aufsichtspflicht
– Haftung bei Sach- oder Personenschäden
– Haftungsfälle des Pferdehalters, Reitlehrers, Reitanlagenbetreibers,
des Tierarztes oder des Hufschmiedes
– Arbeitsverträge für Reitlehrer, Bereiter und Pferdepfleger
– Berittverträge
– Pachtverträge für Reitanlagen
– Pferdeeinstellungsverträge
– Haftungsfragen bei Pferdepensionsverträgen
– Pferdesportrecht
– Reitbeteiligungen
– Haftung beim Reitunfall