Wir vertreten sowohl Geschädigte und Betroffene als auch Versicherungs-
unternehmen in allen Fragen des Verkehrsrecht.

Unsere Tätigkeit umfasst hierbei insbesondere die Rechtsgebiete:
– Erwerb und Erhalt der Fahrerlaubnis
– Verteidigung in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (überhöhte
Geschwindigkeit, zu geringer Abstands, bei Rotlichtverstoß, etc.)
– Verteidigung in Verkehrsstrafsachen (Fahrten unter Alkohol oder Drogen,
Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Gefährdung des Straßen-
verkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung, fahrlässige Körper-
verletzung oder fahrlässige Tötung)
– Vertretung in Verwaltungsverfahren vor der Führerscheinbehörde sowie
vor Gericht (drohender Entzug der Fahrerlaubnis, MPU-Gutachten, zu
viele Punkte in Flensburg, etc.)
– Schadensregulierung bei Verkehrsunfall
– Schadensregulierung bei Personenschaden (Schmerzensgeld, Erwerbs-
schaden/Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden etc.)
– Abwicklung eines Kaskoschaden (selbstverschuldeter Verkehrsunfall,
Wildschaden, Hagelschaden, Sturmschaden, Fahrzeugdiebstahl, etc.)

– Verkehrszivilrecht (Kfz-Kauf / Verkauf, Werkvertragsrecht, etc.)